Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer.
Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung, idealerweise in 5 Modulen à 7 Stunden absolvieren (keine Prüfung notwendig).
Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
Modul 1 – Eco-Training (auf Wunsch in Theorie und Praxis möglich)
Modul 2 – Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 – Schaltstelle Fahrer
Modul 5 – Ladungssicherung
Fruchtbahnhofstr. 15
68159 Mannheim
Anmeldung erfolgt in unseren Filialen
Fristen der ersten Pflicht-Weiterbildung:
*Die zeitlichen Fristen der Weiterbildung und der Gültigkeitsdauer der Fahr
erlaubnis können synchronisiert werden (Weiterbildung zwei Jahre früher
bis zwei Jahre später bezogen auf das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis).
Spätestens zum 9.9.2015 für Busfahrer und zum 9.9.2016 für LKW-Fahrer
muss die Weiterbildung durchgeführt sein.