Weiterbildung (5 Module)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer.

Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung, idealerweise in 5 Modulen à 7 Stunden absolvieren (keine Prüfung notwendig).

Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

Weiterbildung:

Modul 1 – Eco-Training (auf Wunsch in Theorie und Praxis möglich)

Modul 2 – Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4 – Schaltstelle Fahrer

Modul 5 – Ladungssicherung

Datum:

Schulungsort:

Fruchtbahnhofstr. 15

68159 Mannheim

 

Anmeldung erfolgt in unseren Filialen

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Fristen der ersten Pflicht-Weiterbildung:

  • im Zeitraum der ersten 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation
  • bis spätestens 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer* (Busse über 8Personen)
  • bis spätestens 10.9.2014 für alle gewerblichen LKW-Fahrer* (LKW über
  • 3,5 t zGM)

*Die zeitlichen Fristen der Weiterbildung und der Gültigkeitsdauer der Fahr

erlaubnis können synchronisiert werden (Weiterbildung zwei Jahre früher

bis zwei Jahre später bezogen auf das Ablaufdatum der Fahrerlaubnis).

Spätestens zum 9.9.2015 für Busfahrer und zum 9.9.2016 für LKW-Fahrer

muss die Weiterbildung durchgeführt sein.