Wir von Fahrschule Rakowski unterstützen Sie bei der Mitarbeitersuche:
Senden Sie uns Ihr Stellenangebot, wir stellen es online zur Verfügung und bilden Ihren zukünftigen Mitarbeitenden gezielt für Ihre Anforderungen aus. So gewinnen Sie qualifiziertes Personal –
wir kümmern uns um den Führerschein.
Wir suchen engagierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
– für einzelne Klassen oder alle Klassen.
Ganz egal, ob:
Klasse B
Motorrad (A / A2 / A1)
Lkw (C / CE)
oder Allrounder 💪
Fahrlehrerlaubnis (je nach Einsatzbereich)
Freude am Umgang mit Menschen
Verantwortungsbewusstsein & Geduld
Lust, Wissen zu vermitteln – modern und praxisna
Unbefristete Festanstellung oder flexible Modelle
Moderne Fahrzeuge & zeitgemäße Ausbildungsmethoden
Ein familiäres, eingespieltes Team
Faire Bezahlung & planbare Arbeitszeiten
Unterstützung & Rückhalt – auch bei besonderen Situationen
Wertschätzung für deine Arbeit (kein Durchschleusen von Schülern)
Seit vier Generationen stehen wir für Ausbildung mit Verantwortung, Qualität und Herz.
Bei uns bist du nicht nur eine Nummer, sondern Teil eines Teams, das sich gegenseitig unterstützt – im Büro wie im Fahrzeug.
Dann melde dich ganz unkompliziert bei uns –
egal ob per E-Mail, Telefon oder einfach persönlich.
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen.
Du willst Fahrlehrer*in werden, weißt aber nicht, wie du starten sollst?
Wir begleiten dich auf dem kompletten Weg:
Unterstützung bei der Fahrlehrerausbildung
Praxisnahe Einarbeitung im echten Fahrschulalltag
Lernen in einem erfahrenen, familiären Team
Moderne Fahrzeuge & zeitgemäße Ausbildungsmethoden
Langfristige Perspektive in einer festen Anstellung
Wer Fahrlehrer*in werden möchte, muss die geistige, körperliche, fachliche sowie pädagogische Eignung mitbringen.
Erforderlich sind außerdem:
Führerschein Klasse B seit mindestens drei Jahren
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
oder eine gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur)
Für die Ausübung des Berufs sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse notwendig.
Gegen die angehende Person dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.