Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (LKW über 3,5 t zGM und Busse über 8 Personen), die

ab dem 10.9.2009 die Führerscheine C1/C1E/C/CE mit Vorbesitz Klasse B/BE erwerben wollen, können bei uns die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren

Vorraussetzung bei beschleunigter Grundqualifikation:

  • Mindestalter:
    • Güterverkehr:
      • 18 Jahre C1/C1E
      • 21 Jahre C/CE
  • Mindestalter:
    • Personenverkehr:
      • 21 Jahre D1, D1E
      • 21 Jahre D/DE (Linienverkehr bis 50 km)
      • 23 Jahre D/DE
  • Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Prüfung auf Deutsch)

Der Erwerb der Klasse C1+C1E, C+CE oder D+DE kann auch nach der Teilnahme an der Beschleunigten Grundqualifikation erfolgen

Lehrgangsdauer:

  • 130 Stunden zu je 60 Minuten theoretische Ausbildung
  • 10 Stunden zu je 60 Minuten praktische Ausbildung

Bei uns nächster Termin:


Abschluss:

  • schriftliche Theorieprüfung bei der IHK
  • die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Zur Prüfung IHK Prüfung:

  • ca. 50 Fragen
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden
  • Prüfungssprache ist Deutsch, kein Dolmetscher möglich
  • Die Dauer beträgt 60 min
  • Nicht bestandene IHK Prüfungen dürfen wiederholt werden