Wie lange dauert die Probezeit?
Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zwei Jahre lang in der Probezeit. Nach Ablauf dieser Zeit ist die deine Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die
Fahrerlaubnis-Klassen L, M und T sind von der Probezeit ausgenommen.
Was passiert bei Verkehrsverstößen während der Probezeit?
Das kommt darauf an, wie schwer das Vergehen ist:
Verwarnungsgelder, z. B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich.
Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), verlängert sich die deine Probezeit
auf vier Jahre und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Nimmst du daran nicht teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen! Auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kann
die Folge sein.
Beispiele für A-Delikte sind
Unfallflucht
Nötigung
fahrlässige Tötung/Körperverletzung
Trunkenheit im Verkehr
Unterlassene Hilfeleistung
Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
Missachtung einer roten Ampel
Vorfahrt nicht beachtet
Überholen im Überholverbot
Beispiele für B-Delikte sind
Nichtbeachten eines "Stoppschildes"
Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember) und andere behindert
Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren
Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung
Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei dem Verkehrsverstoß an?
Die Tat muss innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Auf den Tag der späteren Rechtskraft kommt es insofern nicht an.
Welche Maßnahmen werden ergriffen?
Es gibt ein dreistufiges Sanktionssystem:
1. Stufe: Wer in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, wird zur Teilnahme am Aufbauseminar verpflichtet; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
2. Stufe: Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der – nunmehr verlängerten – Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe wird zudem nahe gelegt, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
3. Stufe: Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Was passiert, wenn man nicht am Aufbauseminar teilnimmt?
Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und wird die Kursteilnahme nicht in der gesetzten Frist (üblich sind zwei bis drei Monate) nachgewiesen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen; sie darf erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt werden.