Die gesetzliche Mindeststundenzahl im Überblick
- Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig)
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 5 x 45 Minuten
- Autobahn: 4 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 3 x 45 Minuten
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 60 Minuten
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung
vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 40 Minuten
Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 2 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 60 Minuten
- Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig)
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 5 x 45 Minuten
- Autobahn: 4 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 3 x 45 Minuten
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 60 Minuten
Bei der Erweiterung A2 auf A gilt:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon
überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 40 Minuten
Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten
reduziert auf:
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 2 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
- Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 60 Minuten
- Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig)
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 1 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
- Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig)
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 1 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
- Grundausbildung gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig)
Von Klasse B auf Klasse C:
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 5 x 45 Minuten
- Autobahn: 2 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 3 x 45 Minuten
Von Klasse C1 auf Klasse C:
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 1 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse C auf Klasse CE:
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 5 x 45 Minuten
- Autobahn: 2 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 3 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse B / C1 innerhalb zwei
Jahren auf Klasse D:
- Grundausbildung : 45 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 22 x 45 Minuten
- Autobahn: 14 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 8 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse B / C1 mehr als zwei Jahre auf Klasse D:
- Grundausbildung : 33 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 12 x 45 Minuten
- Autobahn: 8 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 5 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse C innerhalb zwei Jahre auf Klasse D:
- Grundausbildung : 14 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 16 x 45 Minuten
- Autobahn: 8 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 6 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse C mehr als zwei Jahre auf Klasse D:
- Grundausbildung : 7 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 8 x 45 Minuten
- Autobahn: 4 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 3 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse D1 auf Klasse D:
- Grundausbildung : 20 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 5 x 45 Minuten
- Autobahn: 5 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 5 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten
Von Klasse D auf Klasse DE:
- Grundausbildung : 4 Stunden á 45 Minuten
- Sonderfahrten:
- Bundes- oder Landstraße: 3 x 45 Minuten
- Autobahn: 1 x 45 Minuten
- Nacht/Dämmerung: 1 x 45 Minuten
Praktische Prüfung: Prüfungsdauer: 75 Minuten