Ob auf der Straße, im Personenverkehr oder im Gütertransport –
wer sich für eine Ausbildung im LKW-, Bus- oder Berufskraftfahrerbereich (BKF) entscheidet, wählt einen sicheren Beruf mit Zukunft.
Hier findest du die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Bereichen:
Voraussetzungen, Chancen, Besonderheiten und alles, was du vor dem Start wissen solltest – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Der LKW-Führerschein eröffnet dir echte Karrierechancen im Transport- und Logistikbereich.
Schon heute werden in Deutschland zehntausende Berufskraftfahrer gesucht – mit sehr guten Job- und Verdienstmöglichkeiten.
Gut zu wissen:
Einstieg meist ab 21 Jahren (in Ausbildung teilweise früher möglich)
Regelmäßige ärztliche & augenärztliche Untersuchungen notwendig
Führerschein ist 5 Jahre gültig und wird danach verlängert
Sehr gefragt in Spedition, Bau, Industrie & Handel
Mit dem Busführerschein übernimmst du Verantwortung für Menschen – und bekommst einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Verkehr, Reiseverkehr oder Schulbusbereich.
Gut zu wissen:
Mindestalter je nach Ausbildungsweg 21 oder 24 Jahre (in Ausbildung teilweise früher möglich)
Medizinische Untersuchung & Reaktionstest erforderlich
Ebenfalls 5 Jahre gültig
Große Nachfrage bei Verkehrsunternehmen & Reiseveranstaltern
Die BKF-Qualifikation ist die gesetzliche Grundlage für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.
Ohne sie darfst du nicht beruflich fahren, selbst mit LKW- oder Bus-Führerschein.
Gut zu wissen:
Besteht aus Grundqualifikation + regelmäßigen Weiterbildungen
Pflicht für alle, die gewerblich fahren
Weiterbildung alle 5 Jahre
Erhöht deutlich deine Jobchancen und dein Gehalt
Was bedeutet BKF überhaupt?
BKF meint die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation für alle, die gewerblich mit LKW oder Bus fahren (also im Güter- oder Personenverkehr – inkl. Werkverkehr). Grundlage ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf EU-Recht basiert.
Wichtig: Führerschein allein reicht beruflich nicht.
Wer braucht BKF – und wer nicht?
BKF brauchst du grundsätzlich, wenn du beruflich fährst mit:
LKW-Klassen: C1/C1E, C/CE
Bus-Klassen: D1/D1E, D/DE
Ausnahmen (Bestandsschutz / „Alt-Fahrer“):
Damit darfst du überhaupt erst gewerblich fahren.
Es gibt zwei Wege:
A) „Grundqualifikation“
Theorie + Praxis (IHK)
eher selten gewählt, weil aufwendig (zeitlich/prüfungsintensiv)
(Hintergründe/Details stehen je nach IHK in Merkblättern.)
B) „Beschleunigte Grundqualifikation“ (häufigster Weg & bei uns möglich)
Schulung: 140 Stunden (à 60 Minuten) bei anerkanntem Bildungsträger
IHK-Theorieprüfung: häufig als kompakte Prüfung
Umsteiger-Regelung (wenn du z. B. schon BKF im anderen Bereich hast):
Bei Wechsel zwischen Güter- und Personenverkehr gibt es erleichterte/verkürzte Varianten (z. B. kürzere Schulung)
Weiterbildung (Alle 5 Jahre)
Das ist die „BKF-Module“-Geschichte, die viele kennen:
35 Stunden alle 5 Jahre
in Einheiten (typisch 5 Module à 7 Stunden)
keine Prüfung am Ende – es geht um Teilnahme/Schulung
Inhalte grob:
Die Weiterbildung deckt Themen wie wirtschaftliches & sicheres Fahren, Rechtsvorschriften, Gesundheit/Arbeitszeit, Sicherheit & Verhalten,
Service/Umgang mit Kunden, Logistik ab (die genauen „Kenntnisbereiche“ sind gesetzlich
geregelt).
Wird künftig noch eine Schlüsselzahl „95“ im Führerschein eingetragen, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen?
Seit dem 23. Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Welche Vorteile hat der Fahrerqualifizierungsnachweis?
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der FQN kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme der Sondergebiete) ist möglich.
Wo erhalte ich den Fahrerqualifizierungsnachweis?
Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Hierbei handelt es sich um die Fahrerlaubnisbehörde.
Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?
Über die Kosten für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) entscheiden grundsätzlich die Länder. Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie in der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Land.
Führerscheinausbildung bei uns?
Hier haben wir alle wichtigen Fragen zum Thema "Führerschein" für euch zusammengefasst.
Von Beginn bis Ende der Ausbildung.